Sie möchten ein Auto exportieren?

Unsere jahrelange Erfahrung garantiert Ihnen eine reibungslose Abwicklung! Um eine schnelle Abwicklung zu ermöglichen, bieten wir Ihnen dazu einen umfassenden Service.

Gerne sind wir unseren ausländischen Kunden bei der Erledigung der Formalitäten und Behördengänge behilflich.

Wir beschaffen für Sie auf Wunsch:

  1. COC/EWG Bescheinigungen
  2. Export/Ausfuhrkennzeichen/Zollkennzeichen
  3. Kurzzeitkennzeichen mit/ohne grüne Karte
  4. Tüv/Au Abnahme
  5. Ausfuhrerklärung
  6. Lieferantenerklärung für Euro 1
  7. Euro 1 Dokument

EU-LÄNDER:

Gewerbliche Käufer mit gültiger Umsatzsteueridentifikationsnummer haben die Möglichkeit , Waren netto bzw. umsatzsteuerbefreit zu kaufen. Um einen Nettoverkauf durchzuführen, müssen folgende Punkte zwingend erfüllt sein. Desweiteren erheben wir es eine Kaution, bis Sie uns den Nachweis der Verbringung ins Bestimmungsland erbracht haben. Rückerstattung erfolgt dann selbstverständlich per Überweisung auf ihr Geschäftskonto. Idealerweise senden Sie uns alle Papiere per Fax an 0049 781 9707753 oder mail: autoog@t-online.de vor Abholung zu.

Anforderungen für einen Netto-Verkauf innerhalb der EU:

  1. Angabe einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ihrer Firma
  2. Gewerbemeldung oder Handelsregisterauszug
  3. Gültiger Ausweis des Firmeninhabers
  4. Kaufvertrag unterschrieben durch den Firmeninhaber
  5. Nachweis über die endgültige Verbringung des gekauften Fahrzeugs ins EU-Bestimmungsland (Gelangenbestätigung) und Zulassungsnachweis
  6. Bitte unbedingt bei Abholung mitbringen: Firmenstempel, Vollmacht im Original
  7. Sollte der Geschäftsführer das Fahrzeug nicht selbst abholen , benötigen wir eine Vollmacht, auf dieser die FIN (Fahrzeugidentifikationsnummer) vermerkt sein muss

Alle uns eingereichten Dokumente sowie Kopien müssen deutlich und gut lesbar sein.

Nicht EU-LÄNDER:

Bei einem Kauf in Nicht Eu-Länder spielt es keine Rolle, ob Sie als Privatmann oder Firma kaufen. Sie müssen eine Kaution in Höhe der Umsatzsteuer hinterlegen, nach nachgewiesener Ausfuhr in Form der Ausgangsvermerks und der Zulassung im Bestimmungsland erhalten Sie die Kaution per Überweisung oder in Bar zurück.

Anforderungen für einen Netto-Verkauf außerhalb der EU:

  1. Gültiger Ausweis des Käufers
  2. Rechnung oder Kaufvertrag vom Käufer unterzeichnet
  3. Hinterlegung einer Kaution in Höhe der ausgewiesenen Mehrwertsteuer
  4. Sollte der Käufer das Fahrzeug nicht selbst abholen , benötigen wir eine Vollmacht, auf dieser die FIN (Fahrzeugidentifikationsnummer) vermerkt sein muss
  5. Alle uns eingereichten Dokumente sowie Kopien müssen deutlich und gut lesbar sein.